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Korruptionsskandal im KVR: Staatsanwaltschaft will 850.000 Euro abschöpfen

12.06.2026


Der Korruptionsskandal in der Münchner Ausländerbehörde zieht immer weitere Kreise. Die Staatsanwaltschaft München I hat eine zweite Anklage im Zusammenhang mit mutmaßlich illegal erteilten Aufenthaltsgenehmigungen erhoben. Im Mittelpunkt steht eine ehemalige Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats (KVR), die für die Ausländerbehörde tätig war, sowie zwei weitere Männer. Die Ermittler sprechen von einem bandenmäßig organisierten System, mit dem ausländischen Staatsangehörigen gegen Bezahlung ein rechtswidriger Aufenthalt in Deutschland ermöglicht worden sein soll.

Der 36 Jahre alten Ex-Beschäftigten der Behörde wird Bestechlichkeit in 85 Fällen vorgeworfen. In Tateinheit soll sie gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust haben; in einem Großteil der Fälle kommt nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Verdacht gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung hinzu. Die Frau soll Aufenthaltsgenehmigungen und sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Profitiert haben sollen vor allem vietnamesische Staatsangehörige.

Die beiden mitangeklagten Männer im Alter von 31 und 34 Jahren sollen laut Anklage gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust und Beihilfe zur Bestechlichkeit geleistet haben. Gegen einen der beiden besteht zusätzlich der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung. Nach Darstellung der Ermittler sollen vietnamesische Antragsteller für die unrechtmäßigen Aufenthaltstitel jeweils Geldbeträge im fünfstelligen Bereich gezahlt haben. Insgesamt will die Staatsanwaltschaft im anstehenden Prozess mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.

Bereits bei einer früheren Razzia stellten die Ermittler rund 100.000 Euro Bargeld sowie etwa 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber sicher. Die neue Anklage reiht sich in einen größeren Tatkomplex ein: In einem ersten Verfahren waren im Januar zwei ehemalige städtische Mitarbeiter rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Mit der nun erhobenen Anklage rückt die Frage stärker in den Fokus, in welchem Ausmaß behördeninterne Kontrollmechanismen versagt haben – und wie die Stadt künftig verhindern will, dass Aufenthaltstitel zur Ware auf einem illegalen Markt werden.